Arbeitsschutz – gesetzliche Grundlage und Pflichten bei der Kennzeichnung in der Firma

Arbeitsschutz – gesetzliche Grundlage und Pflichten bei der Kennzeichnung in der Firma

Das deutsche Gesetz legt einen großen Fokus auf den Schutz von Arbeitnehmern. Wer ein Unternehmen führt, muss die Vorgaben zum Arbeitsschutz, die entsprechende Ausstattung und die Schulung der Mitarbeiter gewährleisten.

Welche Grundlagen gibt es für den Arbeitsschutz, spezifisch für die Sicherheitskennzeichnung des Arbeitsplatzes, und was muss man dabei beachten?

Gesetzliche Grundlagen für den Arbeitsschutz

Die gesetzliche Grundlage für den Arbeitsschutz ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Sein Ziel ist es, die Gesundheit aller Beschäftigten zu sichern und zu verbessern.

Auch wenn man beim Arbeitsschutz zunächst an Unternehmen denkt, in denen es spezifische Gefahrenbereiche gibt – wie die Handhabung von Chemikalien – ist er für jedes Unternehmen relevant.

Darunter fallen viele Faktoren; von der Gewährleistung sicherer Fluchtwege bis hin zu gesundheitsfördernden Maßnahmen wie ergonomischen Möbeln und dem Vermitteln von Sportkursen. Vermehrt gehören auch Maßnahmen des Arbeitsschutzes 4.0 zu den Vorgaben, bei denen spezifisch auf die digitale Sicherheit geachtet wird.

Sicherheitskennzeichnung des Betriebs als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gesetze und Verordnungen des Arbeitsschutzes können in mehrere Kategorien unterteilt werden. Die Kennzeichnung des Betriebs ist eine von ihnen. Dabei dreht es sich mitunter um die Auswahl des passenden Verbotsschild für spezifische Gefahrenbereiche, die Planung von Fluchtwegen und die Schulung der Arbeitskräfte.

Sie zählt zu den Arbeitgeberpflichten (§ 3 ArbSchG). Diese besagen:

„Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.“

Die Grundlage für die Kennzeichnung des Betriebs findet man in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). In den ASR werden die Gestaltung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einschließlich der Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen geregelt.

Der Zweck von Kennzeichnungen im Betrieb

Der Zweck von Kennzeichnungen im BetriebDa mit dem Arbeitsschutz auch eine gründliche Unterweisung der Mitarbeiter zusammenhängt, sollte jeder Angestellte das geeignete Wissen haben, um seine Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Da im stressigen Arbeitsalltag nicht immer die passende Aufmerksamkeit auf alle Einzelheiten von Arbeitsabläufen gegeben ist, dienen die Gefahrenschilder und andere Kennzeichnungen dabei als visuelle Erinnerungen an mögliche Gefahrenquellen.

Insbesondere in Notfallsituationen, die eine Evakuierung des Gebäudes notwendig machen, helfen Dinge wie Fluchtwegmarkierungen dabei, trotz Panik den sicheren Weg zu finden. Zudem sind durch die allgemeingültigen Beschilderungen auch Gäste des Unternehmens in der Lage, auf die Dinge zu achten, in denen reguläre Mitarbeiter geschult sind.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung des Betriebs – was gehört dazu?

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung des Betriebs – was gehört dazu?Bei der Kennzeichnung des Betriebs geht es um die Ausstattung des Arbeitsplatzes mit den entsprechenden Warn- und Verbotsschildern.

Am Beginn der Kennzeichnung steht eine Gefährdungsbeurteilung, durch die erkannt wird, welche Bereiche auf welche Art gekennzeichnet werden müssen. Diese sollte fortlaufend wiederholt werden, um die Sicherheit des Unternehmens dauerhaft zu gewährleisten.

Zusätzlich sollte man hier auch die Schulung der Mitarbeiter bedenken. Nur, wenn diese wissen, auf welche Gefahr ein Schild hinweist, können sie auch entsprechend reagieren.

Kennzeichnungsarten

In den ASR werden die dazugehörigen Kennzeichnungsarten wie folgt beschrieben:

  • Verbotszeichen: Das Verbotszeichen ist ein Sicherheitszeichen, das ein Verhalten, durch das eine Gefahr entstehen kann, untersagt.
  • Warnzeichen: Das Warnzeichen ist ein Sicherheitszeichen, das vor einem Risiko oder einer Gefahr warnt.
  • Gebotszeichen: Das Gebotszeichen ist ein Sicherheitszeichen, das ein bestimmtes Verhalten vorschreibt.
  • Rettungszeichen: Das Rettungszeichen ist ein Sicherheitszeichen, das den Flucht- und Rettungsweg oder Notausgang, den Weg zu einer Erste-Hilfe-Einrichtung oder diese Einrichtung selbst kennzeichnet.
  • Brandschutzzeichen: Das Brandschutzzeichen ist ein Sicherheitszeichen, das Standorte von Feuermelde- und Feuerlöscheinrichtungen kennzeichnet.

Zu beachten sind auch Zusatz- und Kombinationszeichen, die an Sicherheitszeichen angebracht sind, um zusätzliche Hinweise zu liefern.

KennzeichnungsartenDie Sicherheitszeichen besitzen meist ein grafisches Symbol, wie einen Pfeil, der die geeignete Handlung beschreibt, und eine Sicherheitsfarbe, der eine spezifische Bedeutung zugeordnet ist. So sind Brandschutzzeichen beispielsweise rot mit weißen Grafiken und/oder Texten und Rettungszeichen grün mit weißen Markierungen.

Weitere, möglicherweise notwendige Sicherheitskennzeichen sind Leucht- und Schallzeichen. Sie ermöglichen das Erkennen von Sicherheitszeichen bei schlechten Lichtverhältnissen und geben Signaltöne, wie eine Sirene, wenn Gefahr besteht.

Auch die verbale Kommunikation und Handzeichen durch Personen sind Teil der Sicherheitsanweisungen.

Bei dem Anbringen der Kennzeichnungen muss ferner die Erkennungsweite bedacht werden. Sie beschreibt den größtmöglichen Abstand, in dem das Sicherheitszeichen noch lesbar und/oder anhand Farbe und Form erkennbar ist.

Allgemeine Regeln der Kennzeichnung

Die ASR geben mehrere allgemeine Regelungen für die Kennzeichnung von Betrieben vor:

  1. Die Sicherheitskennzeichnung ist bereits Teil der Planung von Arbeitsstätten.
  2. Sicherheitszeichen dürfen nur für den Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz verwendet werden.
  3. Die passenden Kennzeichnungsarten werden in einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt.
  4. Sicherheitszeichen können als Schilder, Aufkleber oder als aufgemalte Kennzeichnung ausgeführt werden. Diese sind dauerhaft anzubringen.
  5. Zeitlich begrenzte Risiken, wie Notrufe, müssen mit Leucht- und Schallzeichen oder verbaler Kommunikation übermittelt werden.
  6. Zeitlich begrenzte, risikoreiche Tätigkeiten, wie Kranbetrieb, sollten mit Anweisungen durch verbale Kommunikation und Handzeichen angeleitet werden.
  7. Kennzeichen dürfen kombiniert werden, wenn es nötig ist, um die Gefahr zu definieren.
  8. Die Wirksamkeit der Kennzeichen muss gegeben sein, z. B. bei Schallzeichen bei starkem Umgebungslärm.
  9. Kennzeichen mit Energieverbrauch brauchen eine Notversorgung bei Unterbrechung der Stromzufuhr.
  10. Für Personen mit eingeschränktem Hör- oder Sehvermögen müssen alternativen und ergänzende Sicherheitszeichen eingeführt werden.
  11. Zur Kennzeichnung und Standorterkennung von Material und Ausrüstung zur Brandbekämpfung sind Brandschutzzeichen zu verwenden.
  12. Die Beschäftigten sind vor Arbeitsaufnahme und danach in regelmäßigen Zeitabständen, mindestens jährlich, über die Bedeutung der eingesetzten Kennzeichen zu schulen.
  13. Der Arbeitgeber muss regelmäßig kontrollieren, dass die Sicherheitszeichen wirksam sind. Die zeitlichen Abstände für diese Überprüfung ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

Fazit zu Arbeitsschutz und Kennzeichnungspflicht

Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ist ein essenzieller Bestandteil des Arbeitsschutzes. Bei ihr ermittelt das Unternehmen durch eine Gefährdungsbeurteilung die notwendigen visuellen und auditiven Kennzeichen, die an Gefahrenbereiche und das richtige Verhalten in Notfällen hinweisen. In den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ist genauer festgelegt, welche Arten von Kennzeichen und Abläufen sich für diese Absicherung eignen.